Gewerkschaften und sozialistische Parteien hatten seit ihrer Gründung viel für die Arbeiter erreicht. Nach der Reichsgründung 1871 nahm jedoch die staatliche Repression gegen sozialistische Bewegungen zu und führte unter dem Reichskanzler Bismarck 1878 schließlich zum Verbot von Vereinen und Gewerkschaften. Aufgrund dieses sogenannten Sozialistengesetzes kam es zu Verhaftungen und Hausdurchsuchungen, führende Mitglieder gingen ins Exil.
Um keine Unruhen zu provozieren, führte Bismarck Anfang der 1880er Jahre verschiedene gesetzliche Versicherungen ein. Doch weder die Sozialgesetzgebung noch die Verbote konnten den Aufstieg der sozialdemokratischen Partei und Gewerkschaftsbewegung aufhalten. 1890 wurden das Sozialistengesetz schließlich aufgehoben.
Nach dem Sieg über Frankreich schlossen sich 1871 die Staaten des Norddeutschen Bundes und die süddeutschen Länder zum Deutschen Kaiserreich zusammen. Wesentlich forciert wurde dieser Zusammenschluss vom preußischen Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Otto von Bismarck, der erster Reichskanzler wurde. Dem jungen Staat wollte Bismarck nach der äußeren Konsolidierung nun auch im Inneren Stabilität verleihen, indem er den Einfluss der vermeintlichen Feinde, u.a. der Sozialdemokratie, zurückzudrängen suchte.
1875 war aus der Fusion des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins (ADAV) und der von August Bebel und Wilhelm Liebknecht geführten Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) die Sozialistische Arbeiterpartei (SAP) mit 25.000 Mitgliedern entstanden. Gewerkschaftliche Forderungen wie das Streikrecht, Arbeitsschutz oder das Verbot von Kinderarbeit standen in ihrem Parteiprogramm.
Reichskanzler Bismarck bekämpfte sozialdemokratische Ideen drastisch: im Oktober 1878 wurde das sogenannte Sozialistengesetz erlassen, mit dem sozialistische und sozialdemokratische Organisationen - und damit auch die Gewerkschaften - verboten wurden. Hausdurchsuchungen und Verhaftungen folgten, über 800 Menschen wurden aus ihren Heimatorten ausgewiesen, darunter mehr als 100 Zigarrenarbeiter. Auch Friedrich Wilhelm Fritzsche musste Berlin verlassen. Gewerkschafter im Ausland zeigten sich mit den verfolgten Deutschen solidarisch. So konnte Fritzsche in den USA Geld für die ausgewiesenen Arbeiter sammeln.
Um der trotz aller Repressalien starken sozialdemokratischen Bewegung Wähler abspenstig gemacht werden, führte Reichskanzler Bismarck Anfang der 1880er Jahre sozialpolitische Maßnahmen wie die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Alters- und Invalidenversicherung ein.
Den liberal geprägten Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen schlossen sich der 1885 gegründete Allgemeine Brauerverband und der Verband der Bäcker an. Wegen der staatlichen Unterdrückung beschränkten sie sich auf Unterstützungsleistungen.
Trotz Streikverbots kam es aber 1889 zum Streik der Bäcker in Berlin und der Brauer in Hamburg. Obwohl beide Streiks erfolglos verliefen, war abzusehen, dass die Sozialistengesetze auf Dauer ihre Wirkung verfehlten.
Aufgrund des besonderen Wahlrechts konnten die Sozialdemokraten bei den Reichstagswahlen 1890 große Erfolge feiern. Es fand sich nicht länger eine parlamentarische Mehrheit für das Sozialistengesetz, was schließlich zu seiner Aufhebung führte. Gewerkschaftliches Leben wurde nun wieder möglich.