1953 waren in der Bundesrepublik über 667.000 Menschen in "häuslichen Diensten" beschäftigt. 660.000 davon waren Frauen. 1952 hatte Bundesarbeitminister Anton Storch (1892-1975) Richtlinien für deren Arbeitsbedingungen herausgegeben. Danach sollten die Hausgehilfinnen in der Regel 10 Stunden täglich arbeiten und hatten pro Woche Anspruch auf einen freien Nachmittag oder Abend und einmal im Monat auf einen ganzen freien Tag. Am 1. September 1955 trat der von der NGG mit dem Deutschen Hausfrauen-Bund verhandelte Manteltarifvertrag in Kraft. Er galt für die 10 Prozent gewerkschaftlich organisierten Hausgehilfinnen.

Die Sozialdemokratin und Frauenrechtlerin Lily Braun (1865-1916) setzte sich um 1900 für die Dienstmädchen ein. Sie schrieb 1919 in ihren Memoiren: "Der Dienst des Hauses wird nur dann den Charakter des Sklavendienstes verlieren und zur Würde selbständiger Arbeit sich entwickeln, wenn das abhängige Dienstmädchen sich in die freie Arbeiterin verwandelt hat, die ihre Arbeitskraft nur stundenweise verkauft, die imstande ist, in Reih und Glied mit dem in der Sozialdemokratie organisierten Proletariat für ihre letzten Ziele zu kämpfen."

Bis 1918 galten in Deutschland Gesindeordnungen, die von der Polizei erlassen wurden, und das Dienstverhältnis von Hausangestellten regelten. Darin war mitunter auch die körperliche Züchtigung erlaubt.

Bis 1955 gab es für Hausgehilfinnen keine festen Arbeits- und Lohntarife, sondern lediglich unverbindliche Richtlinien.

Elisabeth Ostermeier, damals Gewerkschaftssekretärin für Frauen und Jugend bei der NGG, erhielt den Auftrag, einen Tarifvertrag für die Hausgehilfinnen zu verhandeln. Sie traf sich im Juli 1953 das erste Mal mit Vertreterinnen des Deutschen Hausfrauen-Bundes, der einem Tarifvertrag positiv gegenüber stand. Der Deutsche Hausfrauen-Bund musste jedoch seine Satzung ändern, um überhaupt Tarifpartei zu sein. Außerdem disktutierte die NGG über die Ausbildung der Hausgehilfinnen.

© AdsD, Gewerkschaft NGG, Nr. 65

Elisabeth Ostermeier berichtete über den Stand der Verhandlungen mit dem Deutschen Hausfrauen-Bund über einen Tarifvertrag für die Hausgehilfinnen, Protokoll der 3. Sitzung des Gewerkschafts-Frauenausschusses, 25. und 26. September 1953, NGG, Hauptverwaltung Hamburg.

Im Juli 1955 waren die Verhandlungen abgeschlossen und zum 1. September 1955 galt der Manteltarifvertrag zwischen NGG und Deutschem Hausfrauen-Bund, der bezahlten Urlaub und freie Tage sowie einen Achtstundentag vorsah. Die Bezahlung sollte aber auf regionaler Ebene geregelt werden.

Federführend beim Deutschen Hausfrauen-Bund war dessen Präsidentin Fini Pfannes (1894-1967). Der SPIEGEL kommentierte die Tarifverhandlungen so: "Die Gewerkschaftsfunktionärin Ostermeier, die sich früher selbst als Hausgehilfin betätigt hatte, handelte dann den vollschlanken Vorstandsdamen des Deutschen Hausfrauen-Bundes Zugeständnisse ab, die bisher nicht einmal ein sozialdemokratischer Arbeitsminister vorzubringen gewagt hätte."

Der Vertrag sollte für allgemeinverbindlich erklärt werden, was eine öffentliche Debatte auslöste. Gegner des Vertrags argumentierten, dass Hausfrauen garkeine Tarifpartner sein könnten, weil ja die Dienstmädchen vom Verdienst des Mannes bezahlt würden. Außerdem erschien es vielen unmöglich, den Arbeitstag auf acht Stunden zu begrenzen.

Der Vertrag wurde 1959 aktualisiert, aber die Allgemeinverbindlichkeit nicht erklärt, weil nicht 50 Prozent der Arbeitgeber Mitglied im Deutschen Hausfrauen-Bund waren. Dies ist bis heute der Fall.

© AdsD, Gewerkschaft NGG, Nr. 65

Manteltarifvertrag für Hausgehilfinnen zwischen dem Deutschen Hausfrauen-Bund und der NGG in der Fassung von 1959.