Die Geschichte von Kantinen und Großküchen in Deutschland begann wahrscheinlich beim Militär, Kinderheimen und Krankenhäusern. In den Betrieben wurden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die ersten Werksküchen eingerichtet. So entstand beim Chemiewerk Bayer in Leverkusen 1895 eine einfache Werksküche, die man „Arbeiter-Speiseanstalt“ nannte. Das Küchenpersonal in Hotellerie und Gastronomie war im Verband deutscher Gastwirtsgehilfen organisiert. Vor allem Frauen waren in Betriebsküchen und Kantinen beschäftigt. Bereits in den 1920er Jahren waren viele Betriebskantinen verpachtet. Für viele Kantinen gab es „Küchenkommissionen“, in denen die Arbeitnehmer auch Einfluss auf das Menü nehmen konnten. Während der NS-Zeit versuchte das Amt „Schönheit der Arbeit“ der Deutschen Arbeitsfront, das warme Essen in der Betriebskantine flächendeckend einzuführen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg führte die Britische Militäradministration in ihrer Zone die Schulspeisung aus Armeebeständen ein. Ende der 1950er Jahre aßen 60 Prozent der Erwerbstätigen in der Bundesrepublik in Werkskantinen. Dort arbeiteten auch viele Frauen als Teilzeitkräfte. Sie waren meist in der damaligen ÖTV organisiert, die sich in den 1960er Jahren dafür einsetzte, auch dieses Personal in den Manteltarifvertrag einzubeziehen. Damit wären die Teilzeit-Küchenkräfte in die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes einbezogen worden. Als dies bei den neuen Tarifabschlüssen gelang, entschlossen sich die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, Bund, Länder und Kommunen zum Rückzug und verpachteten die Kantinen und Mensen. Die Folge war, dass die Beschäftigten der nun privaten Kantinen in den Organisationsbereich der NGG fielen und von den Vorteilen des öffentlichen Dienstes nichts mehr hatten.
Ab 1950 gab es in der DDR per Gesetz eine warme Mahlzeit in den Schulen. In den Betrieben beider deutscher Staaten entstanden immer mehr Werkskantinen. Deren Bedeutung wurde in der DDR unterschätzt, wie die Rede der damaligen Vorsitzenden der DDR-Gewerkschaft IG Handel Nahrung und Genuß, Charlotte Welm, aus dem Jahr 1964 beweist.