1890 schloss der Allgemeine Brauerverband die erste schriftliche Vereinbarung über Lohn und Arbeitszeiten mit Berliner Brauereien. 1891 gab es den ersten Tarifvertrag mit Brauereien in Stuttgart. Den ersten reichsweiten Tarif überhaupt konnten die Buchdrucker vereinbaren. Um 1900 protestierten beispielsweise Brauereiarbeiter gegen die Entlassung von Kollegen: Sie traten in Streik und forderten die Wiedereinstellung der Kollegen und wollten durch Arbeitsnachweise mitbestimmen, wer wo beschäftigt wurde. Der Verband der Böttcher konnte bereits 1891 in 21 Orten Arbeitsnachweise einrichten.Damit organisierte die Gewerkschaft die Arbeitsvermittlung und konnte Einfluß auf Löhne und Arbeitszeiten nehmen.

Das am 15. November 1918 zwischen Arbeitgeberverbänden und gewerkschaftlichen Dachverbänden geschlossene „Stinnes-Legien-Abkommen“ war ein Durchbruch für die Mitbestimmung der Gewerkschaften in den Betrieben.

In der DDR gab es ab 1961 das Gesetzbuch der Arbeit, das 1977 vom Arbeitsgesetz abgelöst wurde. Darin waren unter anderem auch Konfliktkommissionen für arbeitsrechtliche Streitfälle geregelt. Eine betriebliche Mitbestimmung war auf dem Papier die Aufgabe der Betriebsgewerkschaftsleitungen, die sich jedoch meist auf die Zustimmung zur staatlichen Planung, die Organisation des sozialistischen Wettbewerbs, der Bearbeitung von Eingaben und Verbesserungsvorschläge beschränkte. 

1952 wurde das Betriebsverfassungsgesetz erlassen, dass die NGG damals als Ausdruck "sturen Dilettantismus" kritisierte. Erst zwanzig Jahre später wurde es unter der Regierung von Willy Brandt novelliert. Das 1972 verabschiedete Gesetz erlaubte dann, dass der Betriebsrat bei Kündigungen und der Einführung neuer Technik und Arbeitsmethoden Anhörungsrechte erhielt. 1976 trat ein Mitbestimmungsgesetz in Kraft, das erstmals auch 30 für die NGG relevante große Unternehmen wie Maggi und Unilever regulierte. Sowohl das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 als auch das Mitbestimmungsgesetz gelten bis heute mit Änderungen fort.

Mitbestimmung und Tarifverträge - Artikel

1904

Reichstarifvertrag 1904

Arbeit- und Lohntarif 1904

Der Zentralverband deutscher Konsumvereine schloss mit den Gewerkschaften reichsweite Tarifverträge. 1904 vereinbarte der Zentralverband einen Arbeit- und Lohnvertrag mit dem Verband der Bäcker und Berufsgenossen mehr

1955

Tarifvertrag für die Hausgehilfinnen 1955

Tarifvertrag für die Hausgehilfinnen 1955

Am 1. September 1955 trat der von der NGG mit dem Deutschen Hausfrauen-Bund verhandelte Manteltarifvertrag in Kraft. Er galt für die 10 Prozent gewerkschaftlich organisierten Hausgehilfinnen. mehr

1946-1997

Vom "Feigenblatt" zum Betriebsrat

Vom "Feigenblatt" zum Betriebsrat

August Bebel,  andere Sozialdemokraten und Gewerkschafter kritisierten Arbeiterausschüsse „als Feigenblatt des Kapitalismus.“ Doch bald änderten die Gewerkschaften ihre Ansicht und forderten Betriebsräte... mehr

"Wer ernten will, muss säen!"

"Wer ernten will, muss säen!"

Mit dem Stinnes-Legien-Abkommen 1918 wurden Tarifverträge erstmal verbindlich vereinbart und  dann eine Verordnung über Tarifverträge, Ausschüsse und Schlichtungen erlassen....mehr