1903 begann der Verband der Bäcker und Berufsgenossen mit den Verhandlungen über einen Tarifvertrag für Backmeister und Bäcker in Konsum- und Genossenschaftsbäckereien.
Auf dem ersten Ordentlichen Genossenschaftstag des Zentralverbands der deutschen Konsumvereine, der am 13. und 14. Juni 1904 in Hamburg stattfand, hielt der Verband Sonderberatungen mit den 44 Konsumvereinen über den Tarifentwurf. Kritisiert wurde auf diesen Beratungen, dass der Entwurf bei den Konsumbäckereien "nach Schema F" 25 Prozent mehr Lohn verlangen würde als in Privatbäckereien. Außerdem fanden die Genossenschaftsvertreter, dass die Gewerkschaften dann mehr für die Konsumvereine werben sollten, wenn sie von ihnen verlangten, bessere Löhne als die Privatwirtschaft zu zahlen. Nach reger Debatte votierten 20 Vereine für den Entwurf, 16 dagegen und zwei enthielten sich.
Ab 1. August 1904 war der Tarifvertrag gültig. Er galt für alle Genossenschaften, die beim Zentralverband Mitglied waren. Trotzdem mussten die einzelnen Konsumgenossenschaften zustimmen. Dieser Vertrag galt reichsweit.
Bis 1906 hatten 67 Genossenschaften mit 118 Bäckern den Tarif anerkannt und durchgeführt, dagegen blieben 127 Genossenschaften mit 613 beschäftigten Bäckern außerhalb der Tarifgemeinschaft.