Mit dem Beginn des Ersten Weltkrieges stürzte ganz Europa in einen vier Jahre währenden, blutigen Konflikt. Millionen Männer kämpften in den Schützengräben, am Ende waren über neun Millionen von ihnen tot. Die Industrie produzierte für den Krieg, gewerkschaftliche Arbeit fand kaum noch statt, Gelder wurden knapp. Trotzdem versuchten die Gewerkschaften, Soldatenfamilien zu unterstützen. Hunger und härteste Arbeit führten mehrfach zu Streiks, bei denen der Ruf nach Frieden immer stärker wurde.

Im November 1918 kam es schließlich zur Revolution, der Kaiser musste abdanken, die Republik wurde ausgerufen. Kurz darauf regelte ein Abkommen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern erstmals die Anerkennung der Gewerkschaften und den Abschluss von Tarifverträgen.

Im Ringen um geopolitische Macht standen sich in Europa 1914 zwei große Blöcke gegenüber. Auf der einen Seite die Entente mit England, Frankreich und Russland, auf der anderen Seite die Mittelmächte mit Deutschland und Österreich-Ungarn. In dieser Konstellation konnte ein letztlich regionaler Konflikt mit dem Attentat von Sarajevo am 28. Juni auf den Thronfolger Franz Ferdinand zur „Urkatastrophe des Zwanzigsten Jahrhunderts“ werden, dem Ersten Weltkrieg.

Der Kriegsausbruch Anfang August 1914 traf auch die Gewerkschaftsbewegung hart. Viele ihrer Mitglieder wurden eingezogen, andere wegen der Umstellung auf Kriegsproduktion arbeitslos. Mit den finanziellen Einbußen ließ sich nur noch eine Notstandsunterstützung aufrechterhalten, mit der Familien von eingezogenen Mitgliedern unterstützt wurden.

Die Mitgliederzahl der NGG-Vorläuferorganisationen halbierte sich.

Dem akuten Mangel an Mehl geschuldet, wurde 1915 von der Reichsregierung das Nachtbackverbot erlassen, wodurch unfreiwillig eine alte Forderung des Zentralverbandes der Bäcker und Konditoren erfüllt wurde. 

Die schlechte Versorgungslage und der andauernde Krieg führten 1917 und 1918 zu mehreren überregionalen Massenstreiks, die vor allem vom Deutschen Metallarbeiterverband organisiert wurden, an denen aber auch Arbeiter aus dem Nahrungs- und Genussmittelsektor teilnahmen. Hunderttausende, unter ihnen zahlreiche Frauen, forderten ein Ende der Kampfhandlungen und die Aufnahme von Friedensverhandlungen.

Mit modernsten Waffen geführt und verschärft durch Blockaden verlangte der Krieg ungeheure Opfer, auch unter der Zivilbevölkerung. In verschiedenen Staaten kam es zu revolutionären Unruhen, in Russland 1917, im Herbst 1918 erneut auch in Deutschland.

In Wilhelmshaven und Kiel meuterten die Matrosen, als man von ihnen verlangte, in eine sinnlose letzte Seeschlacht zu ziehen. Ihren bewaffneten Protesten schlossen sich deutschlandweit zahlreiche Arbeiter an. Sie forderten die Abdankung des Kaisers, sofortigen Waffenstillstand und politische Reformen. Am 9. November 1918 rief der Arbeiter- und Soldatenrat von Berlin zusammen mit SPD und USPD den Generalstreik aus. Kaiser Wilhelm II. dankte ab und eine neue Regierung unter Friedrich Ebert, dem Vorsitzenden der SPD, wurde gebildet.

In dieser Situation setzten die Gewerkschaften durch, dass sie künftig gleichberechtigt mit den Unternehmern über die Mitbestimmung der Arbeiter verhandeln konnten. Das am 15. November 1918 zwischen Arbeitgeberverbänden und gewerkschaftlichen Dachverbänden geschlossene „Stinnes-Legien-Abkommen“ war ein Durchbruch. Das Abkommen regelte erstmals die Anerkennung der Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiter, den Abschluss von Tarifverträgen, die Einrichtung von Arbeiterausschüssen in den Unternehmen, außerdem die Einführung des Achtstundentages und die Schaffung von meist branchenbezogenen Arbeitsgemeinschaften aus Unternehmen und Gewerkschaften. Die Weimarer Verfassung von 1919 schrieb in Artikel 165 diese Gleichberechtigung von Unternehmen und Gewerkschaften fest.