Arbeitgeber und Bundesregierung kritisierten die 1990 abgeschlossenen Vereinbarungen zu Löhnen und Gehältern in den neuen Bundesländern als viel zu hoch. Die Gewerkschaften argumentierten, dass auch die Produktivität und die Preise gestiegen sind. Die Löhne und Gehälter in den NGG-Branchen wurden 1990 durchschnittlich um 4,5 Prozent erhöht.
Im Sommer 1991 beschloss die große Tarifkommission Brauereien in Baden-Württemberg, den Entgelttarifvertrag zum 30. September 1991 zu kündigen und elf Prozent mehr Lohn zu fordern.
Die Arbeitgeber der 179 Brauereien boten 5,16 Prozent, später 6,5 Prozent. Die NGG forderte ihre Mitglieder auf, keine Überstunden mehr zu leisten, bis die Arbeitgeber nachbesserten. Doch die Arbeitgeber weigerten sich, so dass es im November 1991 zu ersten Warnstreiks mit 1.500 beteiligten Beschäftigten kam. Daraufhin boten die Arbeitgeber 7,03 Prozent an. Die NGG argumentierte weiterhin mit einer hohen Inflationsrate und dass die Brauereien höhere Gewinne erwirtschaften würden. Sie rief zur Urabstimmung auf, die über einen Streik entscheiden sollte.
Verglichen mit den Tarifverträgen in NRW, Hamburg, Berlin und Hessen, verdienten die Beschäftigten in Baden-Württemberg monatlich zwischen 240 und 387 DM weniger. Insofern sprach sich die Mehrheit für Streik aus. Langsam breitete sich – forciert durch die Medien – Panik aus. Deutschland ohne Bier erschien unvorstellbar.
Von 4.743 Beschäftigten in der Brauindustrie Baden-Württembergs waren 2.710 NGG-Mitglieder und diese stimmten für eine unbefristeten Streik.
Am 28. November 1991 begannen die ersten Streiks und am 30. November machten die Arbeitgeber ein Angebot über acht Prozent, gültig ab 1. Januar 1992 und 7,03 Prozent für das letzte Quartal 1991. Die Tarifkommission schlug vor, das Angebot anzunehmen und den Streik zu beenden. In der Urabstimmung stimmten 68,5 Prozent dafür, der Streik war beendet.