1995 erreichte die NGG für die Süßwarenindustrie die Angleichung der Löhne in den neuen Bundesländern auf Westniveau. Der ausgearbeitete Vertrag sah eine Angleichung bis zum 1. Dezember 1998 vor. Vorausgegangen war ein 17 Tage langer Streik, an dem sich über 1000 Beschäftigte beteiligten. 1996 kam es in der westdeutschen Süßwarenindustrie zu der bis dahin größten Auseinandersetzung in der Tarif-Geschichte der NGG. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sollte von hundert auf achtzig Prozent gekürzt werden. Nach einem harten Arbeitskampf konnte letztlich die volle Lohnfortzahlung gesichert werden.
Bericht über die Urabstimmung der Belegschaft im Bahlsen-Werk Barsinghausen, 19. November 1996.
Am 24. November 1996 begann der Streik in der westdeutschen Süßwarenindustrie mit fast 4.000 Beschäftigten. Insgesamt beteiligten sich weit über 9.000 Beschäftigte an den Arbeitskämpfen. Bestreikt wurden zunächst einige Betriebe der Firmen Bahlsen, Wissoll und Nestle. Der Auslöser war die Änderung der gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mit Wirkung zum 1. Oktober 1996. Die Höhe der Entgeltfortzahlung wurde auf 80 Prozent des Arbeitsentgelts abgesenkt. Alternativ war die Anrechnung von Urlaubstagen vorgesehen. Bei Kuren wurde eine Anrechnungsmöglichkeit des Arbeitgebers auf den Urlaub eingeführt.
Die Arbeitskämpfe dauerten insgesamt drei Wochen und der NGG gelang es, mit dem Abschluss von 25 Firmentarifverträgen für rund 100 Betriebe die 100prozentige Entgeltfortzahlung zu sichern.
Bei Bahlsen in Barsinghausen traten die Mitarbeiter im Oktober 1996 in den Warnstreik und forderten die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beizubehalten. Nach einer Urabstimmung streikten über 1.500 Arbeiter und Angestellte des Barsinghauser Werkes von Bahlsen.
Die Arbeitskämpfe dauerten insgesamt drei Wochen und der NGG gelang es, mit dem Abschluss von 25 Firmentarifverträgen für rund 100 Betriebe die 100prozentige Entgeltfortzahlung zu sichern. Auch für Bahlsen wurde ein entsprechender Haustarifvertrag verhandelt.