Am 1. Oktober 1921 kam es zum größten Streik im Berliner Hotel-, Restaurant- und Kaffeehausgewerbe. 25.000 bis 30.000 Angestellte legten an diesem Tag ihre Arbeit nieder, um für ihre Rechte als Arbeitnehmer zu kämpfen. Der Streik dauerte bis zum 7. November 1921.

 

Die einsetzende Inflation führte zu einer fortschreitenden Entwertung des Geldes. Die Löhne mussten einer solchen Entwicklung gegenüber angeglichen werden und der mittlerweile entstandene Zentralverband der Hotel-, Restaurant- und Kaffeehausangestellten kündigte zum 1. Oktober 1921 den Lohntarif. Gleichzeitig kündigten die Unternehmer zum selben Termin den Manteltarif. Sie wollten u.a. eine Verlängerung der Arbeitszeit und Verschlechterung des Mitbestimmungsrechts durchsetzen. Das wichtigste Ziel war aber die Abschaffung des festen Lohns für das Bedienungspersonal und die Einführung des sogenannten 10-Prozent-Systems, das eine Garantie auf ein Festgehalt ausschloss.

 

Die Verhandlungen über einen neuen Lohn- und Manteltarif führten zu keinem Ergebnis, ein Schiedsspruch eines angerufenen Schlichtungsausschusses, der den Status quo bestätigte, wurde von Seiten der Unternehmer ignoriert und das 10-Prozent-System in den Betrieben gewaltsam durchgesetzt. Arbeitnehmern, die sich diesem verweigerten, wurde gekündigt. Der ZVHRC stellte den Unternehmern ein Ultimatum, auf Grundlage des Schiedsspruches weiter zu verhandeln, das jedoch unbeantwortet blieb. In den frühen Morgenstunden des 1. Oktobers 1921 entschlossen sich die Angestellten zur Niederlegung ihrer Arbeit. Fast 30.000 Beschäftigte beteiligten sich daran. Es sollte der langwierigste Streik in der Geschichte ihrer Bewegung werden. Die Unternehmer lehnten Verhandlungen ab, weil sie hofften, dem ZVHRC mit einem langen Streik kräftig zu schaden. Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB), die Dachorganisation der freien Gewerkschaften, rief zum Generalstreik auf, wenn die Arbeitgeber nicht verhandelten. Durch den Aufruf erklärten sich die Arbeitgeber zu einem neuen Schiedsgerichtsverfahren bereit.

Über einen Schiedsspruch vom 5. November, der zwar eine Festentlohnung vorsah, aber als Ausgleich den Unternehmern erlaubte, einen zehnprozentigen Aufschlag auf alle Speisen und Getränke zu erheben, wurde auf Seiten der Streikenden am 7. November 1921 abgestimmt. Da es angeblich keine Mehrheit für eine Fortführung des Streiks gab, wurde der Streik für beendet erklärt.

Bei diesem Streik zeigte sich auch der Einfluss kommunistisch eingestellter Funktionäre des ZVHRC, wie etwa von Paul Merker, der Streikführer für Berlin-Mitte war. Die KPD hatte 1920 bereits ihre eigene Fraktion im ZVHRC gegründet. Diese Fraktion bemühte sich darum, die Arbeit der Gewerkschaft in ihre Richtung zu beeinflussen und geriet in Konflikt mit Fritz Saar, dem Ortsvorsitzenden des ZVHRC.