Bis 1997 organisierte die NGG über 400 Streiks und Urabstimmungen. Bessere Arbeitsbedingungen oder eine hundertprozentige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall konnten so erreicht oder gesichert werden. Zeitgleich verlor die NGG über 61.000 Mitglieder. Viele Unternehmen verließen Arbeitgeberverbände, mit denen die NGG Tarifverträge abgeschlossen hatte. Angesichts dieser "Tarifflucht" und dem Aufkommen von Leiharbeit beschloss die NGG 1999, einen gesetzlichen Mindestlohn zu fordern, der schließlich Ende 2014 von der Bundesregierung beschlossen wurde.

Den ersten unbefristeten Streik in der ostdeutschen Süßwarenindustrie gab es Mitte 1995. Mehr als 1.200 Beschäftigte kämpften für die Angleichung der Entgelte auf Westniveau.

Der nächste Konflikt entzündete sich an der gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die von der Regierung Kohl 1997 auf 80 Prozent gekürzt werden sollte.

Der Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie reagierte noch bevor das Gesetz in Kraft trat. Er schickte an seine Mitgliedsunternehmen die Empfehlung, die Lohnfortzahlungen bei Krankheit auf 80 Prozent in den Tarifverträgen zu reduzieren. Damit befanden sich die Süßwarenhersteller in guter Gesellschaft, auch Gesamtmetall ließ seine Mitgliedsunternehmen wissen, dass ab 1. Oktober 1996 nur noch 80 Prozent zu zahlen seien. Die IG Metall rief daraufhin bei Daimler-Benz zum Streik auf, woraufhin 30.000 Beschäftigte kurzfristig die Arbeit niederlegten. Die gesetzliche Regelung wollten die Unternehmen benutzen, um Tarifverträge auszuhebeln. Auch die NGG rief zu Warnstreiks auf, mehrere Urabstimmungen für Streiks fanden statt. In der Urabstimmung in 65 Betrieben der Süßwarenindustrie sprachen sich 97,1 Prozent für den Streik aus. Am 24. November 1996 begann der Streik im Hamburger Nestlé-Werk. Auch bei Bahlsen und Wissoll wurde die Arbeit niedergelegt.

Insgesamt beteiligten sich über 9.600 Beschäftigte an den Arbeitskämpfen, die insgesamt drei Wochen dauerten. Der NGG gelang es, mit dem Abschluss von 25 Firmentarifverträgen für rund 100 Betriebe mit insgesamt 24.600 Beschäftigten die hundertprozentige Entgeltfortzahlung bei Krankheit zu sichern.

DGB

Film des DGB über die Demonstration im Bonner Hofgarten am 15. Juni 1996.

Um schlagkräftiger zu werden fusionierten in den 1990er Jahren einige DGB-Gewerkschaften. Auch die NGG prüfte 1996, ob sie sich mit der Gewerkschaft Textil und Bekleidung (GTB), mit der sie seit 1978 kooperierte, zusammenschließen sollte. Nachdem die GTB sich an die IG Metall anschloss, entschied die NGG, trotz Mitgliederverlusten, eigenständig zu bleiben und sich nicht an der Großfusion zur Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zu beteiligen.

1999 beschloss die NGG als erste Gewerkschaft, die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zu fordern. Hintergrund war vor allem die schwindende Tarifbindung in mehreren NGG-Branchen wie Fleischwirtschaft, Gastgewerbe und Bäckerhandwerk.

Als am 26. November 2000 der erste BSE-Fall amtlich bestätigt wurde, nahm der Verbrauch von Rindfleisch rapide ab. Die NGG befürchtete, dass durch die BSE-Krise 10.000 Beschäftigte in der Ernährungswirtschaft ihren Arbeitsplatz verlieren würden. Fast in allen Rinderaufzuchtbetrieben und in der Fleischindustrie war bereits Kurzarbeit angesetzt.

Ende Januar 2005 traten die Beschäftigten der Eichbaum-Brauerei in Mannheim in den unbefristeten Streik. Die Streikenden wurden vom Arbeitgeber massiv bekämpft. Im Februar 2005 konnte nach zähen Verhandlungen eine Vereinbarung geschlossen werden.

Am 7. Oktober 2005 begann der längste Streik in der Geschichte der NGG bei dem Catering Unternehmen Gate Gourmet am Flughafen Düsseldorf. Vor den Toren der Firma am Flughafen Düsseldorf, Halle 8a, versammelten sich immer mehr Beschäftigte, um in den unbefristeten Streik zu treten. Ihre Ziele: das Verhindern der Arbeitszeitverlängerung auf 40 Stunden pro Woche, die Streichung von fünf Urlaubstagen sowie der Zulagen und die Durchsetzung einer Lohnerhöhung von 4,5 Prozent. Der Streik dauerte bis zum 10. April 2006 und mündete in einem Tarifpaket.

Im Jahr 2004 konnte die NGG die Gewerkschaft Ver.di für die Idee des Mindestlohns gewinnen. 2006 starteten die NGG und ver.di ihre Kampagne für den gesetzlichen Mindestlohn.

Ende 2004 hatte die NGG 225.328 Mitglieder, davon fast 40 Prozent Frauen, sechs Prozent der Mitglieder waren unter 25 Jahren. Ver.di hatte 2,46 Millionen Mitglieder. Gemeinsam mit ver.di erhielt das Mindestlohn-Konzept ein stärkeres Gewicht.

Auch der DGB schloss sich dann 2006 der Forderung nach einem Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro pro Stunde an. Am 1. März 2013 hatte der Bundesrat auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro beschlossen und den Gesetzentwurf beim Bundestag eingebracht. 2014 beschloss der Bundestag die Einführung des Mindestlohns – ein Erfolg, der auf die NGG-Initiative zurückgeht.

© NGG

Film der NGG zur Mindestlohn-Tour, 2007.