Bereits 1891 wurde die preußische Gewerbeordnung geändert, in der man festlegte, dass Betriebe mit über 20 Beschäftigten, Arbeiterausschüsse zu errichten und eine Arbeitsordnung zu erlassen hatten. Die Arbeiterausschüsse mussten zu den Arbeitsordnungen gehört werden und ihre Meinung sollte bei der Genehmigungsbehörde mit eingereicht werden. August Bebel und andere Sozialdemokraten und Gewerkschafter kritisierten sie „als Feigenblatt des Kapitalismus.“

Wie sich die Mitbestimmung in den Betrieben bis 1945 entwickelte, haben Rudolf Tschirbs und Werner Milert 2013 publiziert.

© Rudolf Tschirbs und Werner Milert

Rudolf Tschirbs und Werner Milert: Zerschlagung der Mitbestimmung 1933. Das Ende der ersten deutschen Betriebsdemokratie, Walter Perspektiven GmbH 2013, ISBN: 978-3-86593-179-5.

Nach Kriegsende erlaubten die Alliierten 1946 die Gründung von Betriebsräten, in den westlichen Ländern wurden dann entsprechende Gesetze erlassen. In der Sowjetischen Besatzungszone gingen die Aufgaben der Betriebsräte auf die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) über.

Bis 1951 führten die Gewerkschaften in der Bundesrepublik eine heftige Debatte mit den Arbeitgebern über die Mitbestimmung. Für die Montan- und Kohleindustrie kam es 1951 zu einer Einigung, aber der für die anderen Industriezweige entwickelte Entwurf zum Betriebsverfassungsgesetz führte 1952 zu großen Auseinandersetzungen, die bis zum angedrohten Generalstreik reichten. Aber es blieb alles umsonst und auch die NGG musste das Gesetz akzeptieren.

Das im Januar 1972 verabschiedete Betriebsverfassungsgesetz bot für die NGG zahlreiche Chancen, denn nun mußte in jedem dritten Unternehmen innerhalb des Organisationsbereichs der NGG ein Betriebsrat gewählt werden. 1972 waren von 12.358 Betriebsratsmitgliedern im Organisationsbereich fast 74 Prozent NGG-Mitglieder.

 

 

Das Jahr 1987 erklärte die NGG sogar zum „Jahr der Betriebsräte“. In der Kampagne engagierten sich insbesondere die NGG-Vertrauensleute. Bei der Wahl 1989 waren 76 Prozent der Betriebsräte NGG-Mitglieder. In den 1990er Jahren setzte sich die NGG für Betriebsratswahlen in der Systemgastronomie ein. Bei McDonald’s hatten von 750 Geschäften nur 40 im Jahr 1997 einen Betriebsrat. Die NGG dokumentierte ihre Initiative mit einer eigenen Broschüre.

Die Hans-Böckler-Stiftung organisierte 2016 eine Wanderausstellung zur Geschichte der Mitbestimmung ab 1945, zu der der Katalog auch hier online verfügbar ist.