Bis 1918 gab es keine Pflicht zum Abschluss eines Tarifvertrags und auch keine Anerkennung der Gewerkschaften als Tarifpartner. Mit dem Stinnes-Legien-Abkommen änderte sich dies und es wurde darauf aufbauend am 23. Dezember 1918 eine Verordnung über Tarifverträge, Ausschüsse und Schlichtungen erlassen.

Der Deutsche Tabakarbeiter-Verband hatte Mitte 1919 fast 60.000 Mitglieder. Der Verband beschloss, mehr Mitarbeiter zu beschäftigen und ein Verbandsgebäude in Bremen zu erwerben. Der Tabakarbeiterverband konnte 1920 den ersten Reichstarifvertrag für die Zigarrenherstellung abschließen. Auch für die Zigarettenindustrie gelang es, 1920 Lohn- und Manteltarife abzuschließen.

Der 1927 gegründete Verband der Nahrungsmittel- und Getränkearbeiter hatte 170.000 Mitglieder und warb damit, dass in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie Tarifvereinbarungen für mehr als 250.000 Beschäftigte geregelt worden waren.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde 1949 das Tarifvertragsgesetz erlassen, in dem die vorher bestehende staatliche Schlichtung entfallen war. Im Tarifvertragsgesetz wurde auch fixiert, dass Frauen geringeren Lohn als Männer erhielten. Eine wesentliche Aufgabe der NGG war, auf Basis des Tarifvertragsgesetzes neu zu verhandeln und die noch bestehenden NS-Tarifordnungen durch neue Manteltarifverträge zu ersetzen. Der erste Vertrag dieser Art wurde 1950 mit der Zigarrenindustrie abgeschlossen.

In dem von der NGG 1959/1960 produzierten Film „Hart auf Hart. Ein neuer Tarifvertrag entsteht“ wird gezeigt, wie um Tarifabschlüsse gerungen wurde.

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Film der NGG "Hart auf Hart. Ein neuer Tarifvertrag entsteht", 1959/1960.

1989 hatte die NGG 1.830 aktuelle Tarifverträge im Bestand. Bis 1993 stieg diese Zahl auf 2.587, davon 545 in den neuen Bundesländern. Manteltarifverträge nahmen um 25 Prozent, Einkommenstarifverträge um 16 Prozent bis 1993 zu. 1.626 Verträge waren Firmen- oder Ortstarife.