Während in der DDR künftig die Einzelgewerkschaften kaum Mitspracherechte genossen und die Wirtschaft zentralistisch ausgerichtet wurde, erlebten die Westdeutschen das „Wirtschaftswunder“. Trotz einiger Rückschläge wurden tarifpolitische Weichenstellungen erreicht, die für die Mitglieder die Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg sicherte. In der DDR blieb bis ihrem Ende der FDGB mit seinen 15 Einzelgewerkschaften fest im politischen Machtgefüge der SED verankert.

Im Jahr 1949 wurde mit der Gründung der Bundesrepublik und wenig später der DDR die deutsche Teilung zementiert, beide Staaten gingen auch wirtschaftlich getrennte Wege. Das „Wirtschaftswunder“ in der Bundesrepublik der 1950er Jahre beflügelte auch die Nahrungs- und Genussmittelbranche. Vor allem die industrielle Fertigung von Tiefkühlprodukten, Konserven und Filterzigaretten stieg bis in die 1960er Jahre steil an.

Auf seinem Bundeskongress 1950 beschloss der FDGB, dass er in seinen Strukturen künftig dem „demokratischen Zentralismus“ folgen werde und die SED als führende Kraft in der DDR anerkannte. Unter SED-Chef Walter Ulbricht (1893–1973) wurde in der DDR die Gesellschaft und Wirtschaft nach stalinistischen Maßstäben weiter entwickelt. Dazu gehörten auch der FDGB und die ihm zugeordneten Einzelgewerkschaften. Der FDGB nahm auch mit eigenen – jedoch mit der SED abgestimmten – Kandidaten an den Volkskammerwahlen teil.

1951 löste in der DDR der Betriebskollektivvertrag den Tarifvertrag ab. Der Betriebskollektivvertrag verpflichtete zur Teilnahme am sozialistischen Wettbewerb und konnte nur innerhalb der Planauflagen und Rahmenkollektivverträge wirksam werden. Die Betriebskollektivverträge wurden nicht unter Tarifparteien verhandelt, sondern waren das Anhängsel an den staatlichen Planauflagen. Als 1952 die Bundesregierung in ihrem Betriebsverfassungsgesetz die Mitbestimmung von Betriebsräten einschränkte, protestierten die Gewerkschaften mit Demonstrationen und Streiks vergeblich dagegen. In der DDR wurden in die IG Nahrung, Genuß, Gaststätten 1958 die Mitglieder der Gewerkschaft Handel eingeschlossen – es entstand die IG Handel, Nahrung und Genuß.

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Der Gewerkschaftstag fand vom 14. bis 18. September 1954 in Hamburg im Gewerkschaftshaus statt. Der Film dokumentiert den Gewerkschaftstag mit Reden von Hans Nätscher, Ludwig Rosenberg und zeigt zahlreiche zeitgenössische Aufnahmen aus den Betrieben der Gastronomie und der Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Hier anschauen

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Der Film "Du und ich" entstand 1956 im Auftrag der NGG. Ingrid Bachmann, Mitglied in einer Ortsverwaltung der NGG, arbeitet in einer Keksfabrik. Sie vermittelt einem arbeitslosen Mann namens Hansen eine Arbeit in einer Brauerei. Auch eine Rede von Hans Nätscher wurde im Film dokumentiert. Hier ansehenhttp://www.bild-video-ton.ch/bestand/objekt/Sozarch_F_9004-003

Die 1960er Jahre waren im Westen von tiefen innenpolitischen Konflikten geprägt. Gegen die Notstandsgesetze, die staatliche Eingriffe in die Grundrechte ermöglichen sollten, protestierte auch die NGG. Gleichzeitig verbuchte sie in der Tarifpolitik wichtige Erfolge. Bereits 1957 wurde für Zigarettenarbeiter im Schichtbetrieb die Einführung der 40-Stunden-Woche erreicht.

In der DDR stabilisierte der Mauerbau 1961 die Macht der SED. 1967 schaffte man die reguläre Samstagsarbeit ab und verkürzte die Wochenarbeitszeit auf 43,75 Stunden. Gleichzeitig wurden jedoch christliche Feiertage abgeschafft.

In den 1970er und 1980er Jahren veränderte sich die Arbeitswelt in der Bundesrepublik erheblich. Um die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, forderten die Gewerkschaften eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden.

Die DDR begegnete ab 1974 dem Arbeitskräftemangel mit Vertragsarbeitern v.a. aus Vietnam, Mosambik und Polen. Deren Zahl stieg bis zum Ende der DDR auf 94.000.

1981 schlug die NGG vor, die Lebensarbeitszeit durch Vorruhestands-Regelungen zu verkürzen. Arbeitnehmer sollten mit 58 Jahren vorzeitig in Rente gehen können.

Die 1980er Jahre prägten aber auch zwei Skandale. Sowohl die Wohnungsbaugesellschaft „Neue Heimat“ als auch der Handelskonzern „co-op“ AG, waren im Besitz der DGB-Gewerkschaften. Veruntreuung und Manipulation führten bei beiden Gesellschaften zur Liquidation.

Aufgrund seiner Mitwirkung im Aufsichtsrat der „co-op“ AG trat Günter Döding 1989 als NGG-Vorsitzender zurück.